Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas
Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Eckernförde GmbH beliefert zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:
Stadtwerke Eckernförde GmbH
Bornbrook 1
24340 Eckernförde
Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.