Unser Erdgasnetz

Eine zuverlässige Erdgasversorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen in unserer Region unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Netzgebiet gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.

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Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas

Feststellung des Grundversorgers für Erdgas im Netzgebiet gemäß § 36 EnWG

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich nicht in der Ersatzversorgung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Die Feststellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Eckernförde GmbH beliefert zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:

Stadtwerke Eckernförde GmbH
Bornbrook 1
24340 Eckernförde

Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.

Weitere Infromationen erhalten Sie unter diesem Link: Grundversorgungsinformationen

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04351 . 905-222