Informationen

Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Eckernförde GmbH

Sie finden die relevanten Informationen in den hier veröffentlichten Dokumenten:

Netznutzung und Entgelte Erdgas

Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden*innen und Händler*innen, welche die Netze der Stadtwerke Eckernförde GmbH nutzen:

Beschluss Bundesnetzagentur BK7-06-067

Die Stadtwerke Eckernförde GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an:

Ihre Ansprechpartner*innen

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Marktkommunikation in Eckernförde

04351 . 905-143 oder -135