Informationen
Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Eckernförde GmbH
Sie finden die relevanten Informationen in den hier veröffentlichten Dokumenten:
Daten zum Verteilnetz
Alle Dokumente sind im Dateiformat Excel zum Download bereitgestellt:
§12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV: | Ergebnisse der Differenzbilanzierung.xlxs |
§13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV: | Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG: | Jahreshöchstlast/ Lastverlauf MS.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 2 EnWG: | Netzverluste MS.xlxs Netzverluste MSNS.xlxs Netzverluste NS.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG: | Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden.xlxs Summenlast der Netzverluste.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG: | Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden.xlxs Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG: | Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene MS.xlxs Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene MSNS.xlxs Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene NS.xlxs |
§23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG: | Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen MSNS.xlxs Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen NS.xlxs |
Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, daß der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Netznutzung und Entgelte Strom
Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden*innen und Händler*innen, welche die Netze der Stadtwerke Eckernförde GmbH nutzen:
Netzentgelte
- Link zum vorläufigen Preisblatt Netznutzung Strom 2025.pdf
- Link zum Preisblatt Netznutzung Strom 2024.pdf
- Link zum Preisblatt Netznutzung Strom 2023.pdf
- Link zum elektronischen Preisblatt: Netzentgelte Strom 2023 gemäß BK6-20-160 Anlage 1b.xlxs
- Link zum Preisblatt Netznutzung Strom 2022.pdf
- Link zum Preisblatt Netznutzung Strom 2021.pdf
Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009
Die Stadtwerke Eckernförde GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11. Juli 2006 (BK6-06-009 –GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählerwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.