Einspeisung nach EEG
Die veröffentlichten Daten dienen gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) der Erläuterung der nach § 11 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 und §§ 56 ff. EEG ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen im genannten Berichtsjahr. Die allgemeinen Übergangsbestimmungen nach § 100 EEG für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen worden sind, sind entsprechend zu berücksichtigen. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (=Stromlieferant) ist gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet, einen entsprechenden Bericht auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Bericht nach § 77 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Veröffentlichung nach § 77 EEG
Veröffentlichung gemäß § 77 i.V.m. § 72 Abs. 1 Nr. 1 EEG
Anmeldung zur Direktvermarktung
Im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welche zum 1. Januar 2012 in Kraft trat, gibt es nun folgende Formen der Direktvermarktung:
- Direktvermarktung zum Zwecke der Inanspruchnahme der Marktprämie (§ 33b, Nr. 1 EEG)
- Direktvermarktung zum Zwecke der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (§ 33b, Nr. 2 EEG)
- Sonstige Direktvermarktung (§ 33b, Nr. 3 EEG)
Der Wechsel in die Direktvermarktung ist dem Netzbetreiber gemäß § 33d (2) EEG 2012 spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats anzuzeigen. (Beispiel: gewünschter Beginn der Direktvermarktung am 1. Januar 2013, späteste Meldung bis 30. November 2012)
Bitte beachten Sie:
Seit dem 19.11.2012 müssen (gemäß Nr. 3 a des Beschlusses BK6-12-153 vom 29.10.2012 zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen) für die An-/ Um- und Abmeldung von Anlagen zur Direktvermarktung ab dem 01.01.2013 die neuen Formulare der Bundesnetzagentur verwendet werden, welche Ihnen nachfolgend zum Download bereit stehen.
Die Übermittlung dieser Formulare an den Netzbetreiber hat in Anlehnung an Ziffer 3 des Beschlusses BK6-12-153
- per Email
- mit dem Betreff "Einspeisermeldung" (siehe BK6-12-153, Nr. 3 b)
- im Format "XLS"
an unsere E-Mail-Adresse netzeinspeiser-eck@stadtwerke-sh.de zu erfolgen.
Da die Formulare zur Abmeldung unterzeichnet werden müssen, bitten wir Sie, uns die Formulare
- mit Unterschrift und Stempel zu versehen
- und gegebenenfalls die Vollmacht des Anlagenbetreibers
zusätzlich per Post zuzusenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarktungsform, eine Änderung der prozentualen Anteilung oder bei einem gewünschten Wechsel zurück in die EEG-Vergütung dies bis vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand der ausgefüllten Formulare bei uns melden müssen.
Weitere Informationen sowie den Beschluss BK6-12-153 finden Sie unter Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-12-153.